Bekämpfung Schwarzarbeit
Anzeige und Hinweis auf Schwarzarbeit
Ermittlung und Ahndung
- gewerberechtlicher Schwarzarbeit.
Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachgekommen ist. - handwerksrechtlicher Schwarzarbeit.
Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Eintragungspflicht in die Handwerksrolle nicht nachgekommen ist. - der Auftragsvergabe an Schwarzarbeiter.
zuständige Abteilungen
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