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Bekämpfung Schwarzarbeit

Anzeige und Hinweis auf Schwarzarbeit

Ermittlung und Ahndung

  • gewerberechtlicher Schwarzarbeit.
    Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachgekommen ist.
  • handwerksrechtlicher Schwarzarbeit.
    Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Eintragungspflicht in die Handwerksrolle nicht nachgekommen ist.
  • der Auftragsvergabe an Schwarzarbeiter.
  • FB 3 Ordnungsbehörde

    Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
    Konrad-Adenauer-Platz 9
    51465 Bergisch Gladbach

Kontakt

Ordnungsbehörde

Fachbereich Recht Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Ordnungsbehörde

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