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Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO

Der Antrag ist durch die ausführende Firma mit ausreichend Vorlauf inklusive den erforderlichen Dokumenten wie Lagepläne, Verkehrszeichenpläne usw. online einzureichen.

Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen. Bei umfangreicheren Maßnahmen (Vollsperrung, Lichtsignalanlage etc.) ist entsprechend mehr Vorlaufzeit einzuplanen.

Im Antrag ist ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (Angabe der Privatadresse) zu benennen, der vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen muss. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit eventuellen Schulungsnachwesien dem Onlineantrag als Dokumente bei.

Sollte es im Rahmen der Arbeiten zu Einschränkungen bei der Müllabfuhr kommen, können hier online die Abfuhrtermine abgefragt werden.

Verwaltungsgebühr (Grundgebühr)

25,00

zusätzlich Tagesgebühr (pro Kalendertag)

1,00

Dringlichkeitszuschlag (bei Antragsvorlauf <14 Tage)

25,00

Änderung / Ergänzung

15,00

Verlängerung

15,00

Tagesgebühr bei Verlängerung (pro Kalendertag)

2,00

Entfallen durch die Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr für die entgangenen Parkgebühren zu zahlen.

  • FB 3 Ordnungsbehörde

    Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
    Konrad-Adenauer-Platz 9
    51465 Bergisch Gladbach

Kontakt

Baustellenmanagement

Baustellenmanagement:
Frau Bousselhem
Tel. 02202 / 14-2588

Sachbearbeitung:
Frau Büllesbach
Tel. 02202 / 14-2399
(Postleitzahlenbereiche 51465, 51467, 51469)

Frau Deharde
Tel. 02202 / 14-2624
(Postleitzahlenbereich 51427, 51429)

Hinweis

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