Serviceübersicht
Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten
Informationen zur Eintragungen von Baulasten
Die Bauaufsicht ist als Ordnungsbehörde dafür zuständig, dass baurechtswidrige Zustände beseitigt werden
Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/sind
Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen
Auskünfte über Altlastenflächen und sonstigen Bodenbelastungen
Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung städtebaulicher Ziele
Informationen zur vollständigen oder selbständigen teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage
Beratung und Auskünfte über verbaute Materialien in Gebäuden
Informationen zur Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern bezüglich des Planungsrechts
Informationen zur Umlegung bzw. Bodenordnung im Stadtgebiet
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen
Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung
Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden
Antrag auf Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO
Baustelleneinrichtung/Materiallager, Standrohr usw.) auf öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh-/Radwege, Seitenstreifen o.ä.)
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.