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Serviceübersicht

Kategorie Planen & Bauen

Planen & Bauen

Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Baulast

Informationen zur Eintragungen von Baulasten

Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Die Bauaufsicht ist als Ordnungsbehörde dafür zuständig, dass baurechtswidrige Zustände beseitigt werden

Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW 2018)

Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/sind

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen

Altlasten und Bodenschutz

Auskünfte über Altlastenflächen und sonstigen Bodenbelastungen

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung städtebaulicher Ziele

Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018)

Informationen zur vollständigen oder selbständigen teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage

Gefahrstoffe in Gebäuden

Beratung und Auskünfte über verbaute Materialien in Gebäuden

Planungsrechtliche Auskünfte

Informationen zur Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern bezüglich des Planungsrechts

Umlegung/ Bodenordnung

Informationen zur Umlegung bzw. Bodenordnung im Stadtgebiet

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO

Antrag auf Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO

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Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Baustelleneinrichtung/Materiallager, Standrohr usw.) auf öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh-/Radwege, Seitenstreifen o.ä.)

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Legende
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